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Deutschland kann EU-Einlagensicherung nicht stoppen 

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit ihrem Vorhaben, die geplante Änderung der Einlagensicherung durch die EU-Kommission zu stoppen, gescheitert. Bundestag und Bundesrat hatten laut einem Bericht der "Financial Times Deutschland" (FTD) eine sogenannte Subsidiaritätsrüge beschlossen. Dieser Rüge schlossen sich allerdings nicht genug Parlamentarier anderer EU-Staaten an.

Der EU-Vertrag von Lissabon sieht erstmals eine solche Rügemöglichkeit für die Mitgliedsstaaten vor. Sie kann von einem Staat bzw. dessen Parlament erhoben werden, wenn es die EU für das Thema, das gesetzlich geregelt werden soll, für nicht zuständig hält. Jedoch müssen mindestens 30 Prozent der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten eine solche Rüge erheben, damit sie erfolgreich ist.

Nur Deutschland, Schweden und Dänemark gegen neue Einlagensicherung

Im Falle der Neuregelung der Einlagensicherung haben nur Bundestag und Bundesrat sowie die Parlamente von Schweden und Dänemark die Subsidiaritätsrüge erhoben - zu wenig für das erforderliche 30-Prozent-Quorum.

Die geplante Neuregelung sieht vor, dass Sparer bei einer Bankenpleite bis zu 100.000,- Euro ihrer Einlagen erstattet bekommen. Die Haftungsgrenze würde damit gegenüber der bisherigen Regelung verdoppelt. Für die Banken bedeutet das, dass sie zusätzliches Kapital bereitstellen müssen. In einem weiteren Schritt sollen die Notreserven innerhalb von zehn Jahren von zurzeit 19 Milliarden auf 150 Milliarden Euro angehoben werden.

Foto: © Peter Kirchhof/PIXELIO

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